Die hier verzeichneten Urkunden sind mit kanonischen Referenzen adressierbar. Für die karolingischen und deutschen Herrscherurkunden sind die bei den MGH üblichen Abkürzungen in Verwendung. Sie können auch direkt in der Adresszeile angegeben werden, wobei Leerzeichen und Punkte durch Bindestriche ersetzt werden.
Beispielfall
http://www.hgw-online.net/abbildungsverzeichnis/dkar-55 führt also zur Urkunde Karls des Großen vom 13. Januar 769, die in der Edition von Engelbert Mühlbacher (1906), die Nr. 55 trägt (S. 81f.).