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Art der Abbildungen

Faksimiles, Abbildungen und Fotografien: Zwischen Faksimiles und anderen Abbildungen oder Fotografien wird nicht unterschieden. Vorzugsweise werden komplette Wiedergaben angeführt. Wenn ein im Verzeichnis häufiger zitiertes und leicht zugängliches Werk zahlreiche Urkunden vollständig, einige aber nur in Teilen abbildet, so sind auch die letzteren angeführt. Nicht vollständige Abbildungen sind durch das Kürzel (tf) (= teilfaksimiliert) gekennzeichnet.
  • Nicht nachgewiesen werden Nachzeichnungen (etwa der einschlägigen Abbildungswerke des 17. bis 19. Jahrhunderts).
  • Nicht systematisch angeführt werden Abbildungen, die lediglich kleine Teile der Urkunden (Schriftproben, graphische Symbole, Siegel) wiedergeben.
  • Unterliegt die zitierte Abbildung der fortlaufenden Seitenzählung, so wird die entsprechende Seite mit 'S.' angeführt; eine Zahl ohne vorausgehendes 'S.' bezeichnet eine Tafel bzw. eine getrennt paginierte Abbildung. Mehrbändige Werke werden in römischen Zahlen, die Abbildungen in arabischen Zahlen wiedergegeben, beides durch Schrägstrich voneinander getrennt.
Ablichtungen des Marburger Lichtbildarchivs älterer Originalurkunden (LBA):
  • Soweit vorhanden, werden stets zugängliche Ablichtungen des LBA angeführt
  • Dem Kürzel LBA folgt die Zugangsnummer, unter der die Aufnahme in Marburg verzeichnet ist
  • Existieren mehrere Abbildungen einer Urkunde, so werden sie in chronologischer Folge genannt; die Aufnahmen des LBA stehen unabhängig von der Zeit ihrer Entstehung immer am Schluss
Wir sind bestrebt, auch online verfügbare Versionen der zitierten Abbildungswerke und digitale Abbildungen aus den Archiven zu referenzieren. Digitale Abbildungen der Originale in den Archiven werden von der Angabe des Lagerorts aus verlinkt.